Deckungsbeitrag für Dienstleistungsunternehmen

Der Deckungsbeitrag ist eine der bekanntesten Unternehmenskennzahlen – von Umsatz und Gewinn einmal abgesehen. Die Kennzahl ist Bestandteil der Kosten- und Leistungsrechnung  und stellt die Differenz zwischen Umsatz und variablen Kosten dar. In der Regel wird der Deckungsbeitrag für einen bestimmten Zeitraum – zum Beispiel monatsweise – berechnet.

Deckungsbeitrag I

Die Formel für den Deckungsbeitrag lautet:

Deckungsbeitrag = Umsatzerlös – variable Kosten

Die Berechnung gibt also den Betrag an, der zur Deckung der Fixkosten nötig ist.

Deckungsbeitrag II

Neben dem Deckungsbeitrag, der nur Umsatz und variable Kosten berücksichtigt, gibt es auch den Deckungsbeitrag II. Dieser zieht vom berechneten Deckungsbeitrag noch weitere fixe Kosten ab.
Die Formel dafür lautet:

Deckungsbeitrag II = Deckungsbeitrag – gesamte fixe Kosten

Der Deckungsbeitrag II ist jedoch nicht etwa mit dem Reingewinn zu verwechseln, da beispielsweise noch keine Steuern etc. abgezogen wurden.

Beispiel zur Unterscheidung von Deckungsbeitrag I und II

Ein Callcenterprojekt macht im Monat 100.000 € Umsatz.
Beim Deckungsbeitrag I werden dagegen die variablen Kosten gerechnet, die für das Projekt anfallen – beispielsweise Löhne, Büromaterial etc.
Beispiel: 100.000 € Projektumsatz – 50.000 € Projektkosten = Deckungsbeitrag I von 50.000 €

Beim Deckungsbeitrag II werden zusätzlich alle sonstigen anfallenden Kosten anteilig mitberechnet – beispielsweise Büromiete, Verwaltung, Vertrieb, Reinigungskosten, Strom, Heizung etc.
Beispiel: 50.000 € Deckungsbeitrag I – 25.000 € anteilige Betriebskosten = 25.000 € Deckungsbeitrag II

Deckungsbeitrag ermitteln

Darüber hinaus gibt es weitere Berechnungen für Deckungsbeiträge, beispielsweise stückbezogene und erzeugnisbezogene Deckungsbeiträge. Welche Berechnung Sinn macht, hängt von der jeweiligen Unternehmensstruktur ab.
Die kennzahlen müssen Sie jedoch nicht immer mühsam berechnen. Insbesondere in Enterprise Resource Planning Lösungen sind oft die Berechnungsgrundlagen im ERP Berichtswesen vorhanden. Mit einem Knopfdruck erstellen Sie so mühelos Kennzahlenreportings, in denen die Berechnung für Deckungsbeitrag I und II in der Regel standardmäßig vorbelegt ist.

Weitere Informationen: ERP und Finanzbuchhaltung